Danke, dass Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, die CDU-Vai mit einer Spende zu unterstützen.

Mit Ihrer finanziellen Zuwendung helfen Sie uns, damit auch zukünftig eine bürgerorientierte und zukunftsfördernde Politik auf den Grundlagen christlich-sozialer Werte und Traditionen für Vaihingen/Enz gestaltet werden kann.

Denn in der heutigen Zeit erfordert die politische Arbeit und Kommunikation viel Geld. Ihre Spenden unterstützt uns, den Anforderugnen gerecht zu werden, öffentliche Veranstaltungen zu organisieren sowie politische Kampagnen mediengerecht, verständlich und wirkungsvoll durchzuführen.

Es sind nicht nur die großen Spenden die helfen. Es gibt viele Freunde und Unterstützer, die deutlich kleinere Beträge spenden - oft sind es 10, 15 oder 20 Euro. Aber, jede einzelne Spende ist so wichtig und bewirkt so viel - denn in der Summe ergibt sich ein großer Betrag. Und damit ist auch die Wirkung bedeutsam.

Gerne können Sie aber auch "zweckgebunden" - wie z.B. für den Wahlkampf oder eine bestimmer Veranstaltung, etc. - spenden. Bitte vermerken Sie dies dann auf Ihrer Spende.

Ihre Spenden ist somit ein Ausdruck lebendiger Demokratie und deshalb vom Gesetz- und Verfassungsgeber ausdrücklich gewollt und sogar gefördert. Im Folgenden haben wir Ihnen dazu noch weitergehende Informationen bereitgestellt:

Spende per Überweisung

Die Spende per Überweisung oder Scheck ist für die CDU-Vai der einfachste und schnellste Weg der Unterstützung. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie sie beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten entstehen.

Sie können eine Überweisung auf das offizielle Spendenkonto des CDU-Kreisverbandes Ludwigsburg tätigen. Bitte geben Sie unbedingt dabei an, dass der Verwendungszweck die Spende für den CDU Stadtverband Vaihingen-Enz ist (nur so gelangt Ihre Zuwendung auch zu uns).

Spendenkonto des CDU Kreisverbandes Ludwigsburg:

Volksbank Leonberg-Strohgäu eG
IBAN: DE93 6039 0300 0056 3990 22
BIC: GENODES1LEO

Bitte geben Sie im Feld "Verwendungszweck" der Überweisung auf jeden Fall an: "Spende für CDU Vaihingen-Enz".
Und vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift. Nur so können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Zuwendung und und werden verantwortungsvoll damit umgehen!

Spende per Scheck

Wenn Sie uns einen Scheck per Post zusenden möchten, adressieren Sie Ihren Brief (bitte achten Sie auf die vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten als Absender) bitte an:

CDU Stadtverband Vaihingen/Enz
c/o Annkatrin Kinzinger
Bädergasse 5
71665 Vaihingen/Enz

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer
Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Hinweise zur steuerlichen Abzugsfähigkeit

Spendenbescheinigung

Bei Spenden bis zu 200 Euro gilt eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis für das Finanzamt. Beachten Sie dazu bitte die nachstehenden Hinweise. Für Spenden über 200 Euro übersenden wir Ihnen gesondert eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Verwendungszweck

Die Spende wird ausschließlich für die Wahrnehmung der politischen Aufgaben der CDU gemäß § 1 Abs. 2 des Parteiengesetzes verwendet.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an politische Parteien sowie Hinweise zu Veröffentlichungspflichten:

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  1. Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten 6.600 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
    Dabei werden
    a) Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro / 3.300 Euro nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages (höchstens 825 Euro / 1.650 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden;
    b) weitere 1.650 Euro / 3.300 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

  2. Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.
    Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung endet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

  3. Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 Prozent ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 Prozent Körperschaftsteuer zu zahlen.

  4. Zuwendungen an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Gliederungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders / Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres (Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin).

  5. Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen nach dem Parteiengesetz ist es erforderlich, die Daten aller Zuwendungsgeber elektronisch zu speichern und zu verarbeiten (§§ 28, 33 BDSG, § 24 PartG).

CDU Landesverband
Baden-Württemberg
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 66904-30
Telefax: 0711 66904-15
E-Mail: info@cdu-bw.de

CDU Stadtverband Vaihngen-Enz
c/o A.Kinzinger
Bädergasse 5
71665 Vaihingen-Enz
(zur Kontaktaufnahem benutzen Sie bitte das Kontaktformular unter der Rubrik "Kontakt")

Bitte beachten Sie, dass es kurzfristig immer zu (kleinen) Änderungen beim Thema der Parteienfinanzierung seitens des Gesetzgebers kommen kann. Wir übernehmen daher keine Garantie auf Vollständigkeit und absolute Tagesaktualität der o.g. Angaben. Sie sollen Ihnen zum Stand März 2019 eine Hilfestellung und Informationsquelle sein. Grundsätzlich empfehlen wir vor einer Spende vorab Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder eine Kontaktaufnahme mit uns.

Spendenrecht

Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.

Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages unter:

https://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung

Die Fundstellen der Rechenschaftsberichte der Parteien finden Sie unter:

https://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte

Danke, Sie uns mit einer Spende unterstützen und fördern!
Wir werden verantwortungsvoll damit umgehen!