1996:

Juni: Das Klimasekretariat der Vereinten Nationen (UN) zieht nach Bonn.
Oktober: Die Nukleare Sicherheitskonvention tritt nach Ratifizierung durch 21 Staaten in Kraft. Das Übereinkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Sicherheitsgrundsätze für zivile Reaktoren fest.
6. Oktober: Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft auf breiter Basis ermöglicht. Vermeidung und Verwertung von Abfällen haben Vorrang vor deren Beseitigung.

Dezember: Als eines der ersten Länder weltweit hat Deutschland eine rechtsverbindliche Regelung (26. BImSchV) zum Schutz der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern, insbesondere von Anlagen des Mobilfunks und der Energieversorgung, getroffen. Die Grenzwerte folgen den Empfehlungen international anerkannter Fachgremien wie der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen.

1997:

  1. September: Das Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle wird verabschiedet.
    Dezember: Nach gut zwei Jahren, die mit dem von Bundesumweltministerin Angela Merkel verhandelten Berliner Mandat ihren Ausgang nahmen, werden in Japan die Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll erfolgreich abgeschlossen. Erstmals werden für Treibhausgase verbindliche Emissionsminderungen für Industriestaaten vereinbart.

1998:

Rückgang der Schwefeldioxid-Emissionen von 2,8 Mio. Tonnen in 1982 auf 1,85 Mio. Tonnen in 1998 aufgrund der Verschärfung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes.
März: Das Bundesbodenschutzgesetz gibt dem Bodenschutz einen höheren Stellenwert. Insbesondere sollen schädliche Bodenveränderungen abgewehrt, der Boden und Altlasten saniert werden.
April: Die Verordnung über die Entsorgung von Altautos wird erlassen. Damit verbessern sich die notwendigen rechtliche Rahmenbedingungen für die Altautoentsorgung erheblich.