1984:

September: Bundesregierung beschließt die Einführung des Katalysators für alle Autos mit Benzinmotor.

1986:

  1. Juni: Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (u. a. als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986). Zum Minister wurde Walter Wallmann (CDU) ernannt

1987:

  1. März: Novelle des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes regelt den biologischen Abbau von Tensiden neu und gibt die Kennzeichnung und Meldung von Angaben zur Umweltverträglichkeit vor.
  2. März: Die von den Vereinten Nationen einberufene Brundtland-Kommission für Umwelt und Entwicklung legt ihren Abschlussbericht vor. Darin wird erstmals das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung formuliert.
  3. Mai: Klaus Töpfer (CDU) wird zum neuen Bundesumweltminister ernannt.
    Juli: Ein eigenständiges Kapitel zum Umweltschutz wird in den Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) eingefügt.
  4. September: 24 Staaten unterzeichnen und die EWG ein Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, ihre Produktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) bis Ende 1999 schrittweise auf die Hälfte zu verringern.

1988:

  1. Februar: Durch die Änderung des Benzinbleigesetzes wird bleihaltiges Normalbenzin im Dezember 1987 verboten.
    Oktober: Die Abgasgrenzwerte für Pkw werden je nach Hubraumklasse um 30 bis 70 Prozent verschärft. Die Anforderungen können von Otto-Motoren-Pkw mit einem Hubraum von über zwei Litern nur mit geregeltem Katalysator eingehalten werden.

1989:

März: Mit dem Basler Übereinkommen werden weltweit ein umweltgerechtes Management und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte von gefährlichen Abfällen angestrebt. Es wurde im März 1989 angenommen und trat im Mai 1992 in Kraft.
18. Juli: In Kondensatoren enthaltene Polychlorierte Biphenylen (PCB) dürfen nicht mehr hergestellt oder verwendet werden. Sie waren eine der Hauptquellen für hochgiftige Dioxine, die in die Umwelt gelangten.
1. November: Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter als selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.
12. Dezember: Die Herstellung und Verwendung von Pentachlorphenol (PCP) wird verboten. Das Antipilzmittel, das in Holzschutzmitteln vorkommt oder zum Schutz von Leder- und Textilwaren eingesetzt wird, war eine weitere Quelle für hochgiftige Dioxine, die die Umwelt belasteten.
31. Dezember: Die Verklappung von Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion wird durch eine EG-Richtlinie verboten. Die Richtlinie fordert die Einsetzung des Chloridverfahrens als weniger umweltschädliche Technologie für die Titandioxid-Produktion. Bereits im Laufe des Jahres erreicht der Bundesumweltminister, dass die Dünnsäure aus deutschen Produktionsanlagen vollständig aufgearbeitet und die Verklappung im Meer vorzeitig eingestellt wird.

1990:

Juni: Die Bundesregierung will die CO2-Emissionen Deutschlands von 1990 bis 2005 um 25 Prozent reduzieren. Erreicht werden soll dieses Ziel durch effizientere Energienutzung, Energieeinsparung und den Ersatz kohlenstoffreicher durch kohlenstoffärmere und kohlenstofffreie Energiequellen.
24. Juni: Das erste deutsche Gentechnikgesetz tritt in Kraft. Es soll unter Berücksichtigung ethischer Werte, des Lebens und der Gesundheit von Menschen die Umwelt sowie Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren treffen.
August: Nach dem neuen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen umweltrelevante Vorhaben frühzeitig und umfassend auf ihre Verträglichkeit hin untersucht werden. Dazu gehören Kraftwerke, größere Chemieanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Flugplätze, Bundesbahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen sowie Anlagen der Massentierhaltung.
3. Oktober: Mit Inkrafttreten des Vertrags zur deutschen Einheit gelten das bundesdeutsche Umweltrecht und das Umweltrecht der europäischen Gemeinschaften grundsätzlich in ganz Deutschland. Durch Anpassungsvorschriften wird der besonderen Situation in den neuen Ländern Rechnung getragen.
23. November: Verordnung zur Begrenzung der Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen legt weltweit erstmals strenge Emissionsgrenzwerte für Dioxine und Furane fest. Obwohl neue Techniken zur Emissionsminderung entwickelt werden müssen, sind innerhalb von fünf Jahren alle deutschen Müllverbrennungsanlagen entsprechend ausgerüstet. Der Ausstoß an Dioxinen und Furanen konnte um 99 Prozent verringert werden.