1991:

  1. Januar: Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) tritt in Kraft. Es war das zentrale Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien in den neunziger Jahren mit der damaligen Vorrang- und Vergütungsregelung für "grünen Strom".
  2. März: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück nimmt ihre Arbeit auf. Ihr Hauptziel ist es, innovative Modellprojekte in den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung und Umweltkommunikation zu fördern. Das Startkapital für die Stiftung stammt aus der Privatisierung der ehemals bundeseigenen Salzgitter AG.
  3. Mai: Die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung tritt in Kraft. Sie verbietet Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) in allen wesentlichen Produktbereichen ab spätestens Ende 1994. Mit dieser Verordnung dokumentiert Deutschland seine weltweite Führungsrolle beim Ausstieg aus den die Ozonschicht schädigenden Stoffen.
    Juni: Mit der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen wird die Verantwortung für die Sammlung und Entsorgung der großen Menge der Verpackungen den Produzenten übertragen. Wertvolle sekundäre Rohstoffe wie Weißblech, Aluminium, Kunststoff, Papier und Pappe sowie Glas werden zunehmend der Verwertung zugeführt.
    November: Bundesrat stimmt dem Gesetz für den Betriebsschluss der Sowjetisch-Deutschen Wismut AG zu. Es sieht unter anderem eine geordnete Stilllegung der Bergbaubetriebe und eine zügige Sanierung und Rekultivierung der Bergbaualtlasten vor.

1992:

  1. April: Das Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets von 1974 wird neu gefasst. Die Ostsee soll ökologisch wiederhergestellt werden.
  2. April: Deutschland unterzeichnet das Abkommen ASCOBANS zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee. Die etwa eineinhalb Meter langen Schweinswale sind unter anderem durch Stellnetze gefährdet.
    Juli: Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in München wird ein Abkommen zum Sicherheitszustand von Atomkraftwerken sowjetischer Bauart in Mittel- und Osteuropa verabschiedet. Ziele des vom Bundesumweltministerium vorbereiteten Abkommens sind eine sicherere Betriebsführung und bessere staatliche Kontrolle. Alle Anlagen, die technisch verbessert werden können, sollen nachgerüstet werden.
    Juli: Neue Klärschlammverordnung beschränkt den Gehalt an organischen Schadstoffen und Schwermetallen, der bei dieser Düngung in den Boden eingebracht werden darf.

1993:

Januar: Die EG-Richtlinie 91/441/EWG verschärft in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Abgasgrenzwerte für PKW (Euro 1 und folgende). Damit wird für alle PKW mit Otto-Motor der Einsatz des geregelten Katalysators erforderlich. Dieselmotoren unterliegen den gleichen Grenzwerten. Sie können diese jedoch ohne eine Nachbehandlung des Abgases einhalten.
6. August: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird in Bonn als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums eingerichtet.
26. Oktober: Die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) legt insbesondere fest, welche Luftqualitätsgrenzwerte, Zielwerte und Alarmschwellen eingehalten werden müssen. Dadurch wird die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe erheblich reduziert.
November: Das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London-Übereinkommen) wird geändert: Ein unbefristetes Verbot, radioaktive Abfälle im Meer zu versenken, ersetzt das bislang geltende freiwillige Moratorium.
November: Der Vertrag über die Europäische Union von Maastricht tritt in Kraft. Er enthält den zentralen umweltpolitischen Handlungsgrundsatz des Vorsorgeprinzips.
Dezember: Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer nimmt das "Integrierte Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)" mit 2000 Messstationen des Bundes sowie 48 Messstellen der Länder in Betrieb. IMIS gewährleistet eine ständige lückenlose und flächendeckende Überwachung der Umweltradioaktivität und ermöglicht eine Frühwarnung.

1994:

März: Die 1992 auf dem Umweltgipfel von Rio beschlossene Klimarahmenkonvention tritt in Kraft und schafft die völkerrechtlich verbindliche Grundlage für den globalen Klimaschutz. Das Übereinkommen enthält das Ziel, den Ausstoß der Industrieländer an Treibhausgasen auf das Emissionsniveau von 1990 zurückzuführen.
Juli: Durch Änderung des Atomgesetzes gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen für künftige Atomkraftwerke.
8. Juli: Das Umweltinformationsgesetz garantiert ein Zugangsrecht zu Umweltinformationen, die bei Umweltbehörden vorliegen. Bürger können sich so besser an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren.

Oktober: Einführung von schwefelarmem Dieselkraftstoff in Deutschland. Dadurch können die Rußemissionen im Straßenverkehr um bis zu 15 Prozent verringert werden.
17. November: Dr. Angela Merkel (CDU) wird Bundesumweltministerin.
November: Umweltschutz wird als Staatsziel im Grundgesetz verankert. In Kraft tritt der neue Artikel 20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

1995:

März: Die Alpenkonvention zum Schutz und für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung im Alpenraum tritt in Kraft.
Oktober: Ein neues Leitbild für Naturparke wird entwickelt: Naturparke sollen zu Vorbildlandschaften für eine nachhaltige Entwicklung werden. Sie haben bereits einen Anteil von 20 Prozent an der Fläche Deutschlands erreicht.
15. Dezember: Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes durch ein neues Umweltauditsystem EMAS.